DSGVO: Datenschutz und Sovido

Geschäftsmodell & DSGVO

Immer wieder werden wir gefragt, wo unsere Vorteile gegenüber öffentlichen und meist kostenfreien Videoplattformen wie z.B. Youtube liegen. Antworten auf diese Frage gibt es viele. Der Unterschied wird schon beim Blick auf die unterschiedlichen Geschäftsmodelle klar: Sovido wurde entwickelt, um Online-Shops - eine möglichst einfache, effektive und sorgenfreie Lösung für die Einbindung von Videos zu liefern. Dafür wird von Kunden eine Monatslizenz erhoben, von der wir uns finanzieren und unsere Plattform pflegen und weiterentwickeln. Youtube ist kostenfrei, weil Einnahmen auf anderen Wegen generiert werden. Die Plattform stellt ein Sozales Netzwerk dar und richtet sich an Produzenten von Videos, die mit Ihrem Content Geld verdienen möchten. Gleichzeitig wird die Zusammenarbeit mit Organisationen fokussiert, die große Werbecampagnen auf Youtube starten möchten. Das Thema Werbung und Monetarisierung funktioniert nur mit der Ergebung und Auswertung von personenbezogenen Daten. Im Zuge der DSGVO haben sich einige Grundsätze verändert, die auch die Einbindung von Videos betrifft. In diesem Artikel wollen wir diese Thematik etwas beleuchten.

Wo liegt das Problem?

Vor dem 25.5.2018 hat die Erhebung und Nutzung personenbezogener Daten den wenigsten Wirtschaftsunternehmen Sorgen bereitet, da etwaige Verstöße noch zu keinen nennenswerten Bußgeldern führten. Seit die DSGVO in Kraft getreten ist, sieht dies anders aus und es besteht eine große Unsicherheit darüber, was erlaubt, bzw. DSGVO Konform ist und was nicht. Hier stehen besonders die sogenannten "Datenkraken" wie Facebook und Google, aber auch die Videoplattform Youtube im Blickfeld der Datenschutzbehörden. Denn das Geschäftsmodell dieser meist kostenlosen Plattformen basiert auf der Erhebung und Auswertung personenbezogener Daten. Und genau hier setzt die DSGVO an: Sie will davor schützen, dass personenbezogene Daten der Webseitenbesucher unwissentlich erhoben und wirtschaftlich genutzt werden. Seit Einführung der DSGVO werden für Verstöße die Betreiber der Websites in die Verantwortung genommen.

Was hat das mit kostenlosen Videoplattformen und der Einbindung dieser in meinen Online-Shop zu tun?

Der per iFrame eingebundene Player der gängigen Videoplattformen erhebt Daten, sobald er aufgerufen wird. D.h. wenn ein Webseitenbesucher eine Ihrer Shopseiten besucht, auf denen ein derartiger Video-Player eingebunden ist, starten sofort mehrere Cookies damit, Informationen über den Kunden zu sammeln und diese an Youtube und an Googles Webdienst Doubleklick zu senden. Dafür muss der Besucher das Video noch nicht einmal abspielen.

Warum besteht hier ein Konflikt mit der DSGVO?

Nach dem Grundsatz der informationellen Selbstbestimmung hat jeder Webeitenbesucher das Recht, selbst über die Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen. Es muss vorab darüber informiert werden welche Daten erhoben und wie diese genutzt werden. Laut Artikel 13 der DSGVO sind so z.B. Webseitenbetreiber dazu verpflichtet, den Webseitenbesucher zu informieren noch bevor Daten erhoben und verarbeitet werden. Der Besucher einer Website muss die Möglichkeit bekommen, die Datenerhebung abzulehnen, bzw. ihr nicht zuzustimmen. Mit dem Youtube iFrame ist dies nicht möglich und somit ist diese Art der Videoeinbindung nicht DSGVO-Konform.

Kann man Youtube DSGVO-Konform einbinden?

Ja. Aber nur mit Umwegen. Zunächst hat Youtube einen sogenannten "erweiterten Datenschutzmodus" entwickelt. Die Videos werden dann nicht mehr von Youtube.com, sondern von youtube-nocookie.com geladen. Klingt erstmal gut, aber leider werden noch immer Cookies geladen, personenbezogene Daten erhoben und an Google übertragen. Es sind zwar weniger Daten, aber DSGVO Konform ist die alleinige Verwendung des "erweiterten Datenschutzmodus" nicht.

Die zwei Klick Lösung: Damit der Youtube-Player DSGVO-Konform eingebunden werden kann, müssen die Vorschaubilder der Videos auf externen Servern abgelegt werden. Dadurch werden beim Seitenbesuch nur die Vorschaubilder geladen und keine Daten an den Betreiber der Videoplattform übertragen. Erst wenn der Besucher auf das Vorschaubild klickt wird der Youtube-Player nachgeladen und Daten erhoben. Als Betreiber der Seite sind sie allerdings dazu verpflichtet, den Besucher vorher darüber zu informieren, dass sich hinter dem Vorschaubild Youtube verbirgt und dass beim Klick Daten gesammelt werden können. Auch wenn die Lösung DSGVO-Konform sein sollte, ist es sicherlich nicht die schönste und seriöseste Variante.

Wie sieht eine korrekte Youtube-Einbindung nach DSGVO aus?

Korrekt Umgesetzt müsste den Webseitenbesuchern zunächst das extern gehostete Vorschaubild angezeigt werden. Bevor der Youtube-Player geladen wird, muss der Besucher darüber informiert werden, dass beim Klick personenbezogene Daten gesammelt und übertragen werden. Der Kunde kann also selbst entscheiden, ob er klickt und damit seine Daten preisgibt oder nicht. Wir von Sovido haben uns darauf spezialisiert, dass Betreiber von Online-Shops ihre Videos möglichst einfach und effektiv einbinden können. Und dazu gehört natürlich auch die Sorgenfreiheit bzgl. der DSGVO.

Und wo liegen die anderen Vorteile von Sovido?

Neben dem deutschen Datenschutz bieten wir Ihnen gegenüber öffentlichen Videoplattformen viele weitere Vorteile wie...

  • mehr Kunden (durch einen besseren SEO-Effekt)
  • weniger technischen Aufwand (durch schnellere Videoeinbindung)
  • einen seriöseren Auftritt (durch werbefreie Video-Player in Ihrem CI)
  • Sonderlösungen, Sicherheit und deutscher Support

Dieser Artikel soll lediglich die technischen Hintergründe der verschiedenen Video-Lösungen erläutern. Er leistet oder ersetzt ausdrücklich keine Rechtsberatung.

Wir sind immer an einem regen Austausch interessiert und beraten Sie gerne persönlich zu Ihrem Anliegen.